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Obra de referencia, Alemania
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Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Gewöhnlich sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet. Außer der Bezeichnung Fundstellennachweis sind auch „Gültigkeitsverzeichnis“ oder „Fortführungsnachweis“ als Titel solcher Publikationen üblich. Auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Beschluss vom 6. Februar 1952; vgl. Stenographischer Bericht der 189. Sitzung und Drucksache Nr. 3018) erscheint für das deutsche Bundesrecht seit 1952 jährlich der Fundstellennachweis als amtlicher Nachweis der Bundesgesetzgebung, welches das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgibt. Er wurde 1968 in die Teile A und B unterteilt. Der Fundstellennachweis A (FNA) listet das innerstaatliche Bundesrecht auf, während der Fundstellennachweis B (FNB) die völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) verzeichnet.
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