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De-Mail-Gesetz
German law
Federal Act
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Das De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Anbieter von De-Mail-Diensten und damit die von ihnen erbrachten Dienste reguliert. Es ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Trotz des faktisch weitgehenden Endes von De-Mail im August 2024 bleibt das Gesetz bestehen. Damit können Behörden theoretisch, auf freiwilliger Basis weiterhin auf diese Dienste zurückgreifen. Das De-Mail-Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Das Gesetz reguliert die Zulassung und die Arbeit so genannter De-Mail-Diensteanbieter, das heißt der Anbieter von „Diensten auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen“, § 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz. Zweck des Gesetzes ist ausweislich der Gesetzesbegründung die Etablierung einer auf der herkömmlichen E-Mail-Technologie basierenden Form der elektronischen Kommunikation, die die Vorteile der E-Mail (einfache, schnelle, preiswerte und ortsunabhängige Kommunikation) mit denen des Briefes (Vertraulichkeit und Verlässlichkeit) kombiniert.
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