Common · History
Hadamar Trial
U.S. war crimes trial
War crimes trial, Germany
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Der Hadamar-Prozess (United States of America v. Alfons Klein et al.) fand vom 8. bis 15. Oktober 1945 vor einem amerikanischen Militärtribunal in Wiesbaden gegen sieben angeklagte deutsche Zivilisten wegen der Ermordung von mehr als 400 Staatsangehörigen der Alliierten in der Tötungsanstalt Hadamar statt. Es war der erste amerikanische Euthanasie-Prozess in Deutschland zu Krankenmorden in der Zeit des Nationalsozialismus. Als Ende März 1945 die Morde in der Tötungsanstalt von amerikanischen Truppen nach Hinweisen aus der Bevölkerung erkannt wurden, beabsichtigten die amerikanischen Besatzungsbehörden, einen Prozess gegen Ärzte, Pfleger und Verwaltungspersonal zu allen fast 15.000 Opfern zu führen. Da dies nach dem damaligen Völkerrecht nicht möglich war, wurde beschlossen, nur die an 476 polnischen und russischen tuberkulosekranken Zwangsarbeitern begangenen Taten durch ein amerikanisches Militärtribunal zu verfolgen. Die Ermordung von Zivilisten und Kriegsgefangenen stellte ein Kriegsverbrechen dar, das nach dem damaligen Rechtsverständnis von jedem Verbündeten strafrechtlich geahndet werden konnte. Die systematische Einweisung und umgehende Ermordung somatisch kranker ausländischer Zwangsarbeiter in Hadamar scheint – im Gegensatz zur sogenannten „Euthanasie“ an psychisch kranken Patienten – ein nur für Hessen und Hadamar beobachtbares Vorgehen gewesen zu sein. Sieben weitere Schwestern waren zwar festgenommen worden und hatten teilweise die Tötung deutscher psychisch erkrankter Patienten zugegeben, das war aber kein Verstoß gegen das damalige Kriegsvölkerrecht, sodass sie nicht angeklagt werden konnten. Ihre Freilassung führte später zu weitergehenden Ermittlungen hessischer Strafverfolgungsbehörden und in der Folge auch im Jahr 1947 zum Frankfurter Hadamar-Prozess vor dem Landgericht in Frankfurt am Main.
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