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Verschollenheitsgesetz

Federal Act

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Das Verschollenheitsgesetz ist ein vorkonstitutionelles deutsches Bundesgesetz, das ursprünglich am 4. Juli 1939 ausgefertigt wurde. Es regelt den Fall, dass ein Mensch verschollen, im Besonderen auch vermisst ist. Im österreichischen Recht entspricht dem Verschollenheitsgesetz das Todeserklärungsgesetz (TEG). Das Verschollenheitsgesetz wurde am 4. Juli 1939 als „Gesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit“ erlassen und trat am 15. Juli 1939 in Kraft. Es löste die bis dahin im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 13–20 BGB a.F.) geregelten Vorschriften über die Verschollenheit und Todeserklärung ab und fasste erstmals die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sowie das gerichtliche Verfahren in einem eigenständigen Gesetz zusammen. Mit dem Gesetz wurde zudem das Verfahren der Todeserklärung der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet und die Möglichkeit der gerichtlichen Feststellung der Todeszeit übernommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz mehrfach geändert und an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, sodass eine Neubekanntmachung 1951 erfolgte.

Text: German Wikipedia, CC BY-SA 4.0. ·

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