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Zinsschranke

German term: element of corporate taxation in Germany

Closed-loop transfer function, Germany

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Die Zinsschranke ist im deutschen Steuerrecht ein Element der Unternehmensbesteuerung, das grenzüberschreitende Steuervermeidung zwischen Unternehmen bei Zinsen vermeiden soll. Als Teil der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland ist die Zinsschranke im Einkommensteuergesetz (EStG) und Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt (§ 4h EStG in Verbindung mit § 8a KStG). Sie soll den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben bei gewerblichen Unternehmen begrenzen. In der Vergangenheit hatten global agierende Unternehmen durch Kapitalzuführung aus dem Ausland erreicht, dass in Deutschland steuerlich abzugsfähiger Zinsaufwand entsteht, die Zinserträge dagegen im Ausland erfasst werden. Die Zinsschranke dient in erster Linie der Vermeidung dieser grenzüberschreitenden Gestaltungen. Die Zinsschranke ersetzt die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Eine vergleichbare Regelung in den USA wird als earnings stripping rule bezeichnet. Anders als bei der Vorgängerregelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung, § 8a KStG a. F., werden von der Zinsschranke nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch natürliche Personen und Personengesellschaften erfasst. Die Zinsaufwendungen (das sind alle Formen der Geldkapitalüberlassungen, auch Damnum/Disagio, Provisionen, Gebühren usw., nicht Sachkapitalüberlassungen wie Miete, Leihe usw.) sind als Betriebsausgabe abziehbar bis zur Höhe des im Unternehmen angefallenen Zinsertrages desselben Jahres, der darüber hinausgehende Nettozinsaufwand aber nur bis zur Höhe von 30 % des steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsertrag, Zinsaufwand, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA).

Text: German Wikipedia, CC BY-SA 4.0. ·

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