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Bundesbedarfsplangesetz

Ley federal

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Das Gesetz über den Bundesbedarfsplan, kurz Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2013 den beschleunigten Ausbau von mehreren Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz regelt. Es gibt die prinzipiellen technischen Ausführungsarten – Drehstrom oder Gleichstrom, Freileitung oder Erdkabel – der zu bauenden Leitungen, einige weitere Eigenheiten sowie Rahmenbedingungen vor. Der eigentliche Bundesbedarfsplan, eine Liste konkreter Leitungsbauvorhaben, ist als Anlage Bestandteil dieses Gesetzes. Eine mit dem BBPlG vergleichbare Funktion hat das bereits 2009 verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), durch das ebenfalls bestimmte Leitungsbauvorhaben festgelegt wurden (anders als im BBPlG jedoch ausschließlich 380-kV-Drehstrom-Leitungen). Das Bundesbedarfsplangesetz wurde am 25. April 2013 vom Bundestag und am 7. Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Wesentlich für die Entwicklung des Gesetzes war die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 2011, die wiederum auf dem Dritten Energiepaket der EU basierte. Eine weitere Grundlage bildet das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) von 2011, das wichtige Verfahrensvorschriften enthält. Damit im Zusammenhang steht ein neu eingeführtes Verfahren zur Netzentwicklungsplanung mit strukturierten Verfahrensschritten (→ Stromnetzausbau) und regelmäßigen Erarbeitungen und Aktualisierungen eines Netzentwicklungsplans (NEP).

Texto: Wikipedia en alemán, CC BY-SA 4.0. ·

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