Común · Historia
Imprisonment (Germany)
Former form of imprisonment in Germany until to the Great penal reform
Pena, Alemania Occidental
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Die Gefängnisstrafe war eine in Deutschland bis zur Großen Strafrechtsreform bestehende Form der Freiheitsentziehung. Die Gefängnisstrafe war im Strafgesetzbuch in § 16 a. F. geregelt. Die Regelungen zur Gefängnisstrafe im Norddeutschen Bund waren vom Deutschen Reich in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden. An ihre Stelle trat in der DDR 1968 und in Westdeutschland 1970 die Freiheitsstrafe. Die Gefängnisstrafe dauerte mindestens einen Tag und höchstens fünf Jahre. In den Gefängnissen konnten die Gefangenen ihren Fähigkeiten entsprechend zur Arbeit verpflichtet werden, während bei der schwereren Zuchthausstrafe eine Arbeitspflicht immer bestand. Die Arbeiten im Zuchthaus waren auch in der Regel von schwerer körperlicher Natur. Außerdem hatten die Gefängnisinsassen das Recht, eine angemessene Arbeit zu verlangen. Außerhalb des Gefängnisses war eine Arbeit, im Gegensatz zur Zuchthausstrafe, ebenfalls nur mit der Zustimmung der Gefangenen erlaubt.
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