Poco común · Literatura
parity law
Ley
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Ein Paritätsgesetz (oder auch Parité-Gesetz) ist ein Wahlgesetz, das nur Parteien mit quotierten Listen an Wahlen teilnehmen lässt. Typischerweise geht es dabei um die paritätische Vergabe von Abgeordnetenmandaten nach Geschlecht der Kandidaten. Solche Gesetze verpflichten Parteien beispielsweise, auf ihren Wahllisten abwechselnd Frauen und Männer aufzustellen. In Europa haben Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien gesetzliche Geschlechterquoten für Kandidatenlisten, jeweils zwischen 40 Prozent und 50 Prozent. In Deutschland wurden die im Land Brandenburg und Freistaat Thüringen unternommenen Versuche, ein derartiges Gesetz zu beschließen, von den dortigen Landesverfassungsgerichten für verfassungswidrig erklärt. Viele Parteien haben freiwillige Kandidatenquoten bei der parteiinternen Kandidatenaufstellung beschlossen. Hintergrund der Forderung nach Paritätsgesetzen ist, dass regelmäßig weit weniger als die Hälfte der Mitglieder der deutschen Parlamente Frauen sind, obwohl diese über 50 % der Bevölkerung ausmachen. Für die entsprechenden Anteile siehe Liste von Frauenanteilen in der Berufswelt#Fraktionen im Bundestag. Dies sehen Befürworter eines Parité-Gesetzes als Ergebnis einer Benachteiligung von Frauen bei der Vergabe politischer Ämter. Kritiker von Paritätsgesetzen entgegnen, dass Frauen im Durchschnitt lediglich 25–30 % der Basismitglieder aller Parteien ausmachen.
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