Comum · Saberes

Einwilligung (Strafrecht)

Legal concept in German criminal law

Conceito jurídico

Resumo feito a partir dos dados do Wikidata

Na Wikipédia

Texto em alemão Ainda não há artigo no teu idioma: trecho em alemão.

Die (rechtfertigende) Einwilligung bezeichnet im deutschen Strafrecht die Zustimmung zu einer durch einen anderen zugefügten Rechtsgutverletzung. Sie stellt einen Rechtfertigungsgrund dar: Liegt eine Einwilligung vor, entfällt die Rechtswidrigkeit und damit die Strafbarkeit der Verletzungshandlung für den Täter. Einwilligung und tatbestandsausschließenden Einverständnis bilden die zwei Fälle des im Strafrecht verwendeten Oberbegriff des Einvernehmens. Während das tatbestandsausschließende Einverständnis nur in Betracht kommt, wenn ein Straftatbestand ausdrücklich das Handeln gegen den Willen des Opfers beinhaltet und dann dazu führt, dass schon der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist eine Einwilligung für das Opfer einer Straftat grundsätzlich hinsichtlich sämtlicher Delikte möglich, die lediglich Rechtsgüter des Opfers selbst schützen. Willigt das Opfer etwa in eine Sachbeschädigung an seinem Eigentum ein, verwirklicht die Beschädigung durch den Täter zwar den Tatbestand des § 303 StGB, die Handlung ist jedoch nicht rechtswidrig. Die Einwilligung ist daher ein Rechtfertigungsgrund und im dreistufigen Deliktsaufbau auf der zweiten Stufe der Rechtswidrigkeit zu prüfen. Für eine rechtfertigende Einwilligung müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen: Zunächst muss die Einwilligung vom Verfügungsberechtigten erklärt worden sein. Verfügungsberechtigt ist in der Regel der Rechtsgutträger selbst, etwa über das eigene Eigentum. Hieraus ergibt sich, dass keine Einwilligung hinsichtlich sämtlicher Delikte möglich ist, die neben Individualrechtsgütern auch sonstige Rechtsgüter, etwa die der Allgemeinheit schützen. Nicht möglich ist eine Einwilligung daher beispielsweise durch den Eigentümer eines Gebäudes bezüglich einer schweren Brandstiftung nach § 306a StGB, da die entsprechenden Tatbestände nicht nur das Eigentum des Opfers, sondern auch die Allgemeinheit vor Bränden schützen.

Texto: Wikipédia em alemão, CC BY-SA 4.0. ·

Abrir

Toca para fechar

Confirmação