Common · Knowledge

Anweisung

Term in German law

Concept, Germany

Summary built from Wikidata data

From Wikipedia

Text in German No article in your language yet: excerpt in German.

Die Anweisung (lat. delegatio; englisch assignation) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in § 783 BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll. Exemplarischer Anwendungsfall ist traditionell der in Europa aus der Mode gekommene Scheck. In der Urkunde ermächtigt der Aussteller einen anderen, für Rechnung des Ausstellers an einen Dritten gegen Vorlage der Urkunde zu leisten. Der Begriff wird auch für mündliche und nicht dem Begünstigten ausgehändigte Leistungsweisungen verwendet. Der Aussteller wird als der Anweisende bezeichnet, der „Andere“ ist der Angewiesene, der Dritte ist der Anweisungs- oder Zahlungsempfänger. Die Anweisung lässt daher Rechtsbeziehungen zwischen drei Beteiligten entstehen, wobei es nicht zu einer direkten Leistungsbeziehung zwischen Anweisendem und Zahlungsempfänger kommt. Die Rechtsverhältnisse sind zum einen geprägt durch das Deckungsverhältnis, die Beziehung zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen, durch das Valutaverhältnis, das zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger besteht und zum anderen durch das Vollzugsverhältnis (gelegentlich auch: Einlösungsverhältnis) zwischen dem Angewiesenen und dem Anweisungsempfänger, bei denen sich die sichtbare Vermögensverschiebung vollzieht. Als Instrument des Zahlungsverkehrs hat die Anweisung ihren Ursprung in der „bürgerlich-rechtlichen Anweisung“ der §§ 783 ff. BGB. Eine Anweisung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit vier Voraussetzungen erfüllen: Unter diesen Voraussetzungen erbringt der Angewiesene aus eigenem Vermögen die versprochene Leistung an den Anweisungsempfänger und kann hierdurch eigene Schulden gegenüber dem Aussteller tilgen oder diesem Kredit gewähren.

Text: German Wikipedia, CC BY-SA 4.0. ·

Open

Tap to close

Confirmation